Panorama
Kritik an Wiener „Auszeit-WG“ für strafunmündige Intensivtäter
Verfassungsjurist Heinz Mayer weist auf fehlende gesetzliche Grundlage der „Auszeit-WG“ hin.
Der Verfassungsjurist Heinz Mayer hat am Dienstag die rechtlichen Rahmenbedingungen der Wiener "Auszeit-WG" für strafunmündige Intensivtäter kritisiert. Mayer stellte fest, dass ein Haus mit zwei Plätzen nicht als Heim im Sinne des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) gelten kann, da dort eine Mindestkapazität von drei Plätzen vorgesehen ist. Daher fehle es an einer gesetzlichen Grundlage für diese Einrichtung.
Die zuständige MA 11 hat jedoch eine andere Ansicht vertreten. Laut der Behörde sei der gesamte Träger maßgeblich und nicht die Anzahl der Plätze. Diese Auffassung wird von dem Justizministerium unterstützt, das die rechtliche Einschätzung der MA 11 bekräftigt.
Mayer wies darauf hin, dass die Situation rund um die "Auszeit-WG" aufgrund dieser divergierenden Auffassungen und der unklaren rechtlichen Lage weiterhin problematisch sei. Die Diskussion wird in den kommenden Tagen sicherlich fortgesetzt werden, da mehrere Juristen und Institutionen betroffen sind.